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REACH: Kalk- und Dolomitprodukte müssen registriert werden!

Frist zur Vorregistrierung endet am 01.12.2008

Das Komitologieverfahren ist zwar noch nicht beendet, es steht aber bereits heute fest, dass gebrannte und gelöschte Kalk- und Dolomitprodukte registriert werden müssen.

Wir machen an dieser Stelle nochmals nachdrücklich darauf aufmerksam, dass Kalk- und Dolomitunternehmen die Produktion und den Import ihrer gebrannten und gelöschten Produkte ab 02.12.2008 unverzüglich einstellen müssen, wenn sie diese Produkte nicht bis zum 01.12.2008 bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) in Helsinki vorregistrieren lassen. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich. Produktion und Import können bei unterbliebener Vorregistrierung erst wieder aufgenommen werden, wenn die eigentliche Registrierung in Helsinki erfolgt ist.

Vorregistrieren und registrieren müssen alle selbständigen Unternehmen (GmbH, KG, GmbH & Co. KG, OHG etc.), die Kalk und Dolomit herstellen und/oder importieren. Die Registrierungspflicht gilt auch für Konzernunternehmen, nicht aber für Werke, Produktionsstätten oder unselbständige Niederlassungen.

Der BVK hat aus Anlass des Beginns der Vorregistrierungsphase am 18.06.2008 in Biebelried eine Informationsveranstaltung zu REACH durchgeführt, bei der das Verfahren der Vorregistrierung ausführlich erläutert worden ist.

Bitte beachten Sie auch, dass nicht nur Stoffe als solche, sondern auch Stoffe in Zubereitungen vom Hersteller und Importeur registriert werden müssen. In der Kalkindustrie wird dies vor allem beim Import von Zubereitungen Bedeutung erlangen. Hier ist vor allem der Einkauf Ihres Unternehmens gefragt, der - falls noch nicht geschehen - schnellstmöglich ermitteln sollte, ob und welche Zubereitungen aus dem Nicht-EU-Ausland (beispielsweise aus der Schweiz) bezogen werden. Vor dem Hintergrund, dass sämtliche Stoffe in einer Zubereitung (vor-)registriert sein müssen, bevor sie in der EU auf den Markt kommen, müsste mit einem nicht in der EU ansässigen Lieferanten schnellstmöglich geklärt werden, wie die Lieferbeziehung zukünftig aufrecht erhalten werden kann.

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