
Solange für Biozid-Produkte mit Altwirkstoffen die Übergangsregelungen in Anspruch genommen werden, müssen die Produkte zwar nicht zugelassen, aber bei der Zulassungsstelle gemeldet werden.
So sind auch Branntkalk, Kalkhydrat, Dolomitkalk und Dolomitkalkhydrat, wenn sie für biozide Zwecke vermarktet werden sollen, bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) zu melden. Sie erhalten dann eine Registriernummer, die gut sichtbar auf dem Produkt angebracht werden muss.
Die Registrierung bei der BAUA kann nur online unter folgendem Link online erfolgen:
https://195.138.41.34/baua_biozid/login_form.php
Für ein Produkt, das unter verschiedenen Handelsnamen auf den Markt gebracht wird, sind mehrere Meldungen erforderlich - ebenso für ein Produkt, das unter einem Handelsnamen für mehrere Produktarten (Anwendungsgebiete) angeboten wird. Die Anmeldung ist kostenlos.