

Gebrannte Kalk- und Dolomitprodukte müssen nach den Bestimmungen der REACH-Verordnung bis zum 01.12.2010 bei der Europäischen Agentur für Chemische Stoffe (ECHA) in Helsinki registriert werden. Die europäischen Hersteller und Importeure dieser Substanzen haben sich zu einem Konsortium zusammengeschlossen das die gemeinsame Registrierung vorbereitet.
Die Liste der zu registrierenden Substanzen steht Ihnen zum Download bereit.
Unternehmen,die dem Konsortium beitreten möchten, bitten wir, mit unserem europäischen Verband, der European Lime Association (EuLA), in Brüssel Kontakt aufzunehmen: b.dhooghe@ima-europe.eu.
Keine Registrierungspflicht besteht für die ungebrannten Kalk- und Dolomitprodukte Kalkstein (CaCO3; EINECS-Nr. 215-279-6; CAS-Nr. 1317-65-3) und Dolomitstein (CaCO3×MgCO3; EINECS-Nr. 240-440-2; CAS-Nr. 16389-88-1).