Jeder Steinbruch bedeutet einen tiefen Eingriff ins Landschaftsbild und in die Lebensbereiche der angestammten Artenvielfalt.


Deshalb gilt in Deutschland eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Bestimmungen zum Natur- und Landschaftsschutz, zur Grundwasserhaltung, Minderung von Lärm und Bodenerschütterung, zum Immissionsschutz und zur Rekultivierung. Diese Regelungen sind laufenden Änderungen unterzogen und werden immer schwerer überschaubar.
Trotzdem herrscht Einigkeit bei Industrie und Behörden, dass die Landschaft hohen Schutz genießt.
Die Kalkwerke übernehmen die Rekultivierung ausgeschöpfter Steinbrüche mit großem finanziellen Aufwand und engagieren sich auch in allen anderen Bereichen des Natur- und Landschaftsschutzes: Bis zu 25 % des Investitionsvolumens wird dafür heute ausgegeben.
Doch schon die Kalkwerke in Betrieb stellen wichtige Biotope zur Verfügung. In aktiv bewirtschafteten Steinbrüchen finden Biologen immer mehr Kleinstlebewesen und seltene Pflanzen, die dort gedeihen. Auch der selten gewordene Uhu findet im Steinbruch seinen verloren gegangenen Lebensraum und Nistplatz wieder.