Kalkstein ist ein natürlich gewachsenes Gestein. Der Abbau muß sich den natürlichen Gegebenheiten anpassen…


Deshalb ist der genaue Kenntnisstand über die Kalksteinlagerstätten von entscheidender Bedeutung. Einlagerungen von Fremdgesteinen, Schlotten mit sandigtonigen Sedimenten und andere Störungen, aber auch unterschiedliche Qualität des Rohsteins können den Abbau erheblich beeinträchtigen.
Der erste Schritt für den Kalksteinabbau ist deshalb die Exploration. Mit modernen geophysikalischen Methoden und Satellitentechnik wird die Lagerstätte erkundet. Anschließend werden Kernbohrungen in genau berechnetem Raster bis in Tiefen von 350 m niedergebracht. Die Bohrkerne werden analysiert und geben Aufschluß über die Qualität der Lagerstätte.
Erst wenn sicher ist, daß der Kalksteinvorrat ausreicht, die Qualität den Anforderungen genügt und ein Abbau wirtschaftlich sinnvoll erscheint, beginnt die detaillierte Abbauplanung. In dieser Planungsphase werden bereits die wichtigsten Entscheidungen für den späteren Betrieb getroffen, denn der Abbauplan legt fest, wie hoch die Abbauwände sein sollen, wo der Abraum gelagert wird. Auch die Anlage des Klärteiches und die Erfordernisse des Landschafts- und Umweltschutzes werden in die Überlegungen einbezogen.

Gleichzeitig mit der Abbauplanung werden alle administrativen Schritte für die Eröffnung und den Betrieb eines Kalkwerkes vorbereitet. Eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sind zu beachten. Die Genehmigungsbehörden prüfen die vorgelegten Unterlagen sehr genau. Alle Notwendigkeiten des Landschafts- und Naturschutzes fließen ebenso in die Anforderungen ein wie die Anforderungen aus der Wasserwirtschaft, die Straßen- und Verkehrsplanung und andere Vorschriften. Auch die Belange der Anwohner werden berücksichtigt – gute Nachbarschaft ist jedem Kalkwerk wichtig.
Fast alle Kalksteinlagerstätten in Deutschland sind von Deckschichten wechselnder Mächtigkeit überlagert. Sie müssen erst abgeräumt werden, bevor der wertvolle Kalkstein abgebaut werden kann. Dieser Abraum wird mit Planierraupen, Baggern oder Schaufelladern abgetragen und entsprechend den abgrabungsrechtlichen Vorschriften geordnet abgelagert. Die Abraumhalden unterliegen strengen Regeln und werden nach der endgültigen Ausbeutung des Steinbruches in die Rekultivierung oder Renaturierung integriert. Während der Lebensdauer des Steinbruches dienen sie als Lärm- und Sichtschutz. Deshalb werden sie direkt begrünt.

Ist der Abraum beseitigt, beginnt der eigentliche Kalksteinabbau – in den charakteristischen terrassenförmigen Sohlen, die auch als Transportwege für die Steinbruchfahrzeuge dienen.