
Unsere Voraussetzungen gliedern sich in fünf zentrale Bereiche:
Wettbewerbsfähige Energiekosten und sichere Versorgung schaffen
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Wettbewerbsfähige Energiekosten schaffen
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Steuern und Netzentgelte senken
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Netzausbau beschleunigen
Für eine klimaneutrale Kalkindustrie ist der Einsatz nachhaltiger Energieträger essenziell. Bis 2045 wird ein Anstieg des Bedarfs an elektrischer Energie um 475% prognostiziert, während der Bedarf an thermischer Energie um 50% steigt. Somit ist die Verfügbarkeit von erneuerbarem Strom und die Entwicklung der notwendigen Kapazitäten und Netze als Grundvoraussetzung anzusehen. Zudem kann der Ersatz konventioneller Brennstoffe durch nachhaltige Bioenergie, klimaneutralen Wasserstoff oder andere CO₂-neutrale Brennstoffe nur dann erfolgen, wenn eine entsprechende Verfügbarkeit für die industrielle und thermische Nutzung gewährleistet und priorisiert ist. Besonders der Einsatz von Bioenergie in Kombination mit zukünftigen CO₂-Abscheideanlagen ist zentral für die Erzeugung von Negativemissionen.
Neben einer sicheren Versorgung mit Energieträgern, müssen diese zu wettbewerbsfähigen Kosten verfügbar sein. Um das zu gewährleisten, sollten zunächst nicht-marktliche Kostenbestandsteile der Energiepreise dauerhaft gesenkt werden. Das betrifft insbesondere Steuern und Netzentgelte. Damit letztere möglichst günstig bleiben, braucht es einen zügigen und effizienten Netzausbau. Jede Verzögerung kostet zusätzliches Geld.
Compliance herstellen – rechtlichen Rahmen schaffen
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Kohlenstoffdioxidspeicherungsgesetz anpassen
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Art. 6 des Londoner Protokolls ratifizieren
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Onshorespeicherung in Deutschland forcieren
Der Großteil unserer zukünftigen Emissionsminderung wird auf der Abscheidung von CO₂ beruhen. Demnach ist die rechtliche Ermöglichung von CCS und CCU von zentraler Bedeutung. Für eine anschließende Speicherung wäre eine CO₂-Speicherung in Deutschland, sowohl on- als auch offshore, besonders wirtschaftlich, was eine rasche Anpassung des Kohlenstoffdioxidspeicherungsgesetztes erfordern würde.
Zudem ermöglicht eine Ratifizierung von Artikel 6 des Londoner Protokolls die Nutzung ausländischer Lagerstätten und so können die verfügbaren Speicherkapazitäten weiter erhöht werden. Um dies erfolgreich umzusetzen, sind bilaterale Abkommen mit potenziellen Speichernationen und Nordseeanrainerstaaten wie Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und dem Vereinigten Königreich erforderlich, die bereits über CO₂-Speicher verfügen oder diese entwickeln. Zudem müssen einheitliche Regelungen für den Transport von CO₂ geschaffen werden.
CO₂- und H₂-Infrastruktur errichten
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CO₂- und H₂-Netz aufbauen
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Netzaufbau durch den Staat absichern
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Planungs- und Genehmigungsrecht vereinfachen
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Immissionsschutzrecht anpassen
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Diskriminierungsfreien Netzzugang, ohne prohibitive Netzentgelte sichern
Für die Implementierung von CO₂-Abscheidetechnologien mit anschließender Speicherung (CCS) oder Nutzung (CCU) ist der Aufbau einer deutschen CO₂-Infrastruktur nötig. Gerade am Anfang wird diese voraussichtlich auf multimodalem Transport beruhen
und die Verkehrsträger Silo-LKW, Kessel-Zug und Schiff berücksichtigen. Mittelfristig gilt eine bundesweite CO₂-Pipelineinfrastruktur als wirtschaftlichste und ressourcenschonendste Alternative. Diese sollte bereits in der Planung so ausgerichtet sein, dass die europäische und internationale Anschlussfähigkeit gewährleistet wird. Zudem muss für ein wettbewerbsneutrales Umfeld der diskriminierungsfreie Zugang zur CO₂-Infrastruktur ermöglicht werden.
Damit unsere industriellen CO₂-Abscheide- und Nebenanlagen sowie neue Ofentechnik rechtzeitig installiert werden können, sind weitere Anpassungen notwendig. Zum einen sollten die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften auf die verminderten Abgasmengen umgestellt werden, ohne dabei die Grenzwerte und Frachten zu verschärfen. Zum anderen müssen Genehmigungsverfahren dringend vereinfacht und beschleunigt werden, um die Errichtung von Anlagen nicht zu verzögern.
Neben dem CO₂-Netz braucht es auch ein H₂-Netz, um die effiziente und kostengünstige Versorgung mit dem klimaneutralen Energieträger zu ermöglichen. Für beide Netze gilt, dass prohibitive Netzentgelte vermieden werden müssen – insbesondere für die ersten Netznutzer (First Mover). Des Weiteren braucht es einen uneingeschränkten Zugang und Netzanschluss für die Industrie.
Wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen herstellen
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Kalksteinabbau sichern
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Klimaschutzverträge etablieren
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Industriestrompreis einführen
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Grüne Leitmärkte schaffen
Als wesentliche Voraussetzung für die Transformation der Kalkindustrie ist die planungsund genehmigungsrechtliche Sicherung der Versorgung mit Kalkstein aus unseren Vorkommen notwendig. Nur wenn die Rohstoffversorgung an den jeweiligen Standorten unserer Kalkwerke für den Brennbetrieb gesichert ist, werden die notwendigen weiteren Investitionen zur CO₂-Vermeidung getätigt.
Um klimaneutralen Kalk zu produzieren, ist es entscheidend, in den kommenden Jahren sowohl in die Forschung als auch in die Umsetzung zu investieren. Förderprogramme für die Herstellung von klimafreundlichem Kalk sind dabei unverzichtbar. Es sollten geeignete Instrumente wie Klimaschutzverträge eingesetzt werden, um die hohen Investitionen in neue Techniken zu unterstützen, sowohl bei den anfänglichen Investitionskosten (Capex) als auch bei den Betriebskosten (Opex).
Ebenso wichtig ist es, dauerhaft international wettbewerbsfähige Energiekosten für die Industrie zu gewährleisten. Hier kann ein Industriestrompreis die Kostenlücke schließen, bis Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen bezogen werden kann. Dafür braucht es den Ausbau der Erneuerbaren sowie deren effiziente Integration ins Netz.
Um den Förderbedarf für emissionsarme Grundstoffe wie klimaneutralen Kalk zu verringern, benötigen diese Industrien sogenannte grüne Leitmärkte. Solche Märkte ermöglichen es, CO₂-arme Produkte kostendeckend zu verkaufen. Die Politik sollte diese Märkte durch klare und einheitliche Definitionen fördern. Zusätzlich sollte ein Rahmen für die grüne private Beschaffung geschaffen werden, für den Fall, dass sich die natürliche Nachfrage nicht in ausreichendem Maße entwickelt.
Kalk als CO₂-Senke
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Karbonatisierung im Carbon Footprint von Kalkprodukten anerkennen
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Hohe-See-Einbringungsgesetz anpassen
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Markt für CO2-Entnahmen schaffen
Bei der Verwendung von klimaneutral hergestelltem Kalk und der damit einhergehenden Karbonatisierung müssen die entnommenen oder eingebundenen CO₂-Mengen anerkannt und im Emissionshandelssystem (ETS) oder durch andere Mechanismen (Carbon Footprint) monetär honoriert werden. Eine solche Anerkennung würde zudem den Anreiz schaffen, die Karbonatisierung durch zusätzliche technische Maßnahmen zu intensivieren und so das Potential der verstärkten Karbonatisierung voll auszuschöpfen.
Die Karbonatisierung von Kalk trägt nicht nur maßgeblich zur Reduzierung der Emissionen in der Kalkindustrie bei, sondern darüber hinaus auch zum Ausgleich von verbleibenden Restemissionen aus anderen Sektoren. Durch die Erhöhung der Ozeanalkalinität kann dort beispielsweise zusätzliches CO₂ gebunden werden. Kalk dient dann als Katalysator für CO₂-Entnahmen. Solche CO₂-Entnahmemethoden sollten in vollem Umfang anerkannt und genutzt werden. Dafür braucht es in Deutschland eine Anpassung des Hohe-See-Einbringungs-gesetzes.