Anlässlich des Vorschlages des Bundeswirtschaftsministeriums zum Industriestrompreis fordert Philip Nuyken, Geschäftsführer Politik beim Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V., in Gesprächen mit der EU-Kommission nachzuschärfen:
„Ein Industriestrompreis war lange überfällig. Gut, dass das Wirtschaftsministerium die EU überzeugen konnte, die Industrie bei den Stromkosten zu entlasten. Europa und insbesondere Deutschland sind aktuell weit davon entfernt, einen wettbewerbsfähigen Strompreis zu haben. Daran wird der Industriestrompreis, wie er vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagen wird, auch erst einmal nichts ändern. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung, der umgehend weiterentwickelt werden muss.“
Philip Nuyken mahnt an: „Es ist nicht verständlich, warum nachweislich gefährdete Branchen wie die Kalkindustrie nicht Teil des Industriestrompreises sind. Die Beihilfeleitlinien decken die Tatsache, dass neben den bisher begünstigten Branchen 26 weitere Industrien gefährdet sind. Die Kalkindustrie wird beispielsweise ihren Stromverbrauch durch die Transformation um fast 500% steigern, damit auch die Kostenbelastung. Es sollte nicht der gleiche Fehler wie bei der versprochenen Stromsteuerentlastung gemacht werden. Wollen EU-Kommission und Bundesregierung die industrielle Basis stabilisieren, dann braucht es die Entlastung in allen anerkannt gefährdeten Industrien. Die Bundesregierung sollte die grundsätzliche Erweiterung ohne bürokratische Prüfung bei der EU-Kommission einfordern.“
„Es ist gut, dass Unternehmen eine Wahlmöglichkeit bei den Entlastungsinstrumenten bekommen, um nicht ungewollt schlechter gestellt zu werden. Warum aber beim Industriestrompreis nur 50 % des Stromverbrauchs gefährdeter Branchen entlastet werden soll, ist mir völlig unklar“, so Philip Nuyken weiter. „Darüber hinaus bleibt es falsch, Entlastungen als Schutz der Wettbewerbsfähigkeit durch Investitionsanforderungen in Gegenleistungen ad absurdum zu führen. Diese schlechte Praxis hat sich leider bei der EU-Kommission eingebürgert. Sie vermischt Dinge, die einen gegenteiligen Effekt erzeugen. Auch hier sollte die Bundesregierung bei der EU-Kommission für Vernunft einstehen: Wettbewerbsschutz darf nicht an Investitionsanforderungen geknüpft werden.“