News aus 2026

Meilenstein im Bundestag: Änderung des London Protokolls und des Hohe-See-Einbringungsgesetzes!

Am 29.01.2026 hat der Bundestag die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Abänderung von Artikel 6 des London Protokolls und des Hohe-See-Einbringungsgesetztes beschlossen und damit neue Möglichkeiten für den Transport und die Speicherung von CO2 geschaffen.

Der Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. (BVK) bewertet den Beschluss als klares Signal für Klimaschutz und industrielle Zukunftsfähigkeit.

„Mit diesen Änderungen erreicht Carbon Management eine ganz neue und entscheidende Stufe.“ so Philip Nuyken, Geschäftsführer Politik des Bundesverbandes der Deutschen Kalkindustrie e.V. „Die nun ermöglichte Ausfuhr von CO₂ über den Seeweg schafft erstmals eine realistische Transportoption zu Speicherstätten und erhöht die Umsetzbarkeit von Emissionsvermeidung in der Kalkindustrie erheblich. Der Aufbau von Offshore-Speicherkapazitäten sendet in der deutschen Nordsee ein klares Signal: Klimaschutz mit CCS ist politisch gewollt. Diese Planungssicherheit ist für Investitions- und Projektentscheidungen essenziell. Gleichzeitig bleibt die Wirtschaftlichkeit zentral. CO₂-Abscheidung, -Transport und -Speicherung müssen bezahlbar sein, um klimafreundliche Produktion in Deutschland zu sichern. Deshalb sollten die Bundesländer die Opt-in-Möglichkeit für Onshore-Speicherung nutzen. Onshore-Speicherung senkt die Kosten um bis zu 60 Prozent und stärkt die Wertschöpfung im Inland – ein erheblicher Hebel bei rund 50 Millionen Tonnen unvermeidbarer Emissionen.“

Philip Nuyken ergänzt weiterhin: „Die jüngsten Gesetzesänderungen schaffen erstmals eine verlässliche Grundlage für Offshore-CCS und den CO2-Transport. Gleichzeitig bleibt klar, dass Ozeanalkalinisierung durch Kalk und andere marine Ansätze zur CO2-Entnahme (Carbon Dioxide Removal - CDR) weiterhin dem Einbringungsverbot des London Protokolls und Hohe-See-Einbringungsgesetztes unterliegen. Dies stellt ein zentrales Hindernis für Forschung und mögliche spätere Umsetzung dar, da diese CDR-Ansätze auf die kontrollierte Einbringung mineralischer oder alkalischer Stoffe ins Meer angewiesen sind. Um das große CO₂-Aufnahmepotenzial der Ozeane verantwortungsvoll nutzbar zu machen, braucht es daher eine klar definierte Rechtsgrundlage: die explizite Ermöglichung von Forschungsvorhaben, transparente Genehmigungsverfahren sowie verbindliche Standards für Monitoring und Risikomanagement. Dass hierfür dringend Anpassungen notwendig sind, wird auch im Eckpunktepapier zur Langfriststrategie Negativemissionen benannt.

Philip Nuken appelliert im Namen des Bundesverbandes der Deutschen Kalkindustrie an die Politik und Behörden: „Mit der CO₂-Roadmap der Kalkindustrie ‚Vom Emittenten zur Senke‘ macht die Branche deutlich, welchen Anspruch sie verfolgt: Eine Minderung der Emissionen von insgesamt 133 %. Damit gehen zwangsläufig erhebliche CO₂-Mengen einher, die sowohl rohstoffbedingt als auch durch den Einsatz von Biomasse entstehen. Beim Kalkbrennen entstehen rohstoffbedingt unvermeidbare CO2-Emissionen. Diese werden künftig abgeschieden, um sie an ihrem Eintritt in die Atmosphäre zu hindern. Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen der beiden Gesetzestexte schaffen hierfür den richtigen Rahmen und bilden eine tragfähige Grundlage für die weitere Transformation der Industrie. Die Beschlüsse sind ein wichtiger Anfang – jetzt müssen zügig die nächsten regulatorischen Schritte folgen.“

Ein zentraler Grundstein ist gelegt, nun kommt es darauf an, den Rechtsrahmen für Onshore Speicherung sowie marine CDR-Methoden konsequent weiterzuentwickeln.