Exploration und Abbauplanung
Kalkstein ist ein natürlich gewachsenes Gestein. Der Abbau muss sich den natürlichen Gegebenheiten anpassen.
Aufgrund der natürlichen Herkunft ist ein genauer Kenntnisstand über die Kalksteinlagerstätten von entscheidender Bedeutung. Einlagerungen von Fremdgesteinen, Schlotten (Hohlräume) mit sandigen oder tonigen Sedimenten und andere Störungen, aber auch unterschiedliche Qualitäten des Rohsteins können den Abbau erheblich beeinträchtigen.
Der erste Schritt für den Kalksteinabbau ist deshalb die Exploration. Mit modernen geophysikalischen Methoden und Satellitentechnik wird die Lagerstätte erkundet. Anschließend werden Kernbohrungen in genau berechnetem Raster bis in Tiefen von 350 m niedergebracht. Die Bohrkerne werden analysiert und geben Aufschluss über die Qualität der Lagerstätte.
Erst wenn sicher ist, dass der Kalksteinvorrat ausreicht und die Qualität den Anforderungen genügt – ein Abbau also wirtschaftlich sinnvoll erscheint –, beginnt die detaillierte Abbauplanung. In dieser Planungsphase werden bereits die wichtigsten Entscheidungen für den späteren Betrieb getroffen: Unter anderem legt der Abbauplan fest, wie hoch die Abbauwände werden sollen und wo der Abraum gelagert wird. Auch die Anlage des Klärteiches und die Erfordernisse des Landschafts- und Umweltschutzes werden in die Überlegungen einbezogen.
Gleichzeitig mit der Abbauplanung werden alle administrativen Schritte für die Eröffnung und den Betrieb eines Kalkwerkes vorbereitet. Eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften ist zu beachten. Die Genehmigungsbehörden prüfen die vorgelegten Unterlagen sehr genau. Alle Notwendigkeiten des Landschafts- und Naturschutzes fließen ebenso in die Anforderungen ein wie die Anforderungen aus der Wasserwirtschaft, die Straßen- und Verkehrsplanung und andere Vorschriften. Auch die Belange der Anwohner werden berücksichtigt – gute Nachbarschaft ist jedem Kalkwerk wichtig.
Fast alle Kalksteinlagerstätten in Deutschland sind von Deckschichten unterschiedlicher Mächtigkeit überlagert. Sie müssen erst abgeräumt werden, bevor der wertvolle Kalkstein abgebaut werden kann. Dieser Abraum wird mit Planierraupen, Baggern oder Schaufelladern abgetragen und entsprechend den abgrabungsrechtlichen Vorschriften geordnet abgelagert. Die Abraumhalden unterliegen strengen Regeln und werden nach der Nutzung des Steinbruches in die Rekultivierung oder Renaturierung integriert. Während der Lebensdauer des Steinbruches dienen sie als Lärm- und Sichtschutz. Deshalb werden sie direkt begrünt.
Ist der Abraum beseitigt, beginnt der eigentliche Kalksteinabbau – hierbei entstehen die charakteristischen terrassenförmigen Sohlen, die auch als Transportwege für die Steinbruchfahrzeuge dienen.