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Kalk kann Klimaschutz – darf er auch?

Ja, sagt die Bundesregierung: Am 29. Mai hat sie die Änderungen im wichtigen CO2-Speichergesetz beschlossen. Das ist gut und ein wichtiger Schritt für mehr Klimaschutz.

Minister Robert Habeck äußerte sich dazu heute bei einem Statement vor dem Bundeskanzleramt: „Besser das CO2 ist sicher im Boden als in der Atmosphäre. Dafür bekommen auch die Bundesländer eine Opt-In Regelung, die ihnen erlaubt, CO2 auch onshore zu speichern. Onshorespeicherung bleibt also grundsätzlich verboten. Das KSpTG bildet dafür den Rahmen. Zudem soll CCS für die Industrie durch Klimaschutzverträge gefördert werden.“

Philip Nuyken, Leiter des Hauptstadtbüros des BVK hält fest: „Wir haben lange dafür geworben, dass es den Unternehmen der Kalkindustrie ermöglicht wird, unvermeidbare Emissionen abzuscheiden. Diese rechtliche Hürde könnte nun bald genommen sein. Unsere Unternehmen haben Projekte in der Pipeline, die jetzt Wirklichkeit werden können. Dabei ist es wichtig, dass die Klimaschutzverträge mit der Entscheidung der Bundesregierung auch für Carbon Capture Projekte zugänglich werden“.

Neben den Kabinettsbeschlüssen zu CCS wurde am 28. Mai der Stakeholderprozess zur ergänzenden Langfriststrategie Negativemissionen (LNe) gestartet. Der BVK war dabei und wird aktiv mitarbeiten. Klimaneutralität braucht negative Emissionen und mit Kalk ist das möglich:
✅ Karbonatisierung - Kalk nimmt CO2 über die Lebenszeit wieder auf. Im ersten Jahr rund 22 %.
✅ BECCS – Biomasse zur Kalkherstellung kann abgeschieden und gespeichert werden.
✅ Ozeanalkalinisierung – die Forschung prüft, inwiefern Kalk die CO2-Aufnahmefähigkeit von Gewässern erhöht. Ozeane speichern den größten Teil des globalen CO2.