Aktuell sind Vorhaben der Neuerrichtung oder Änderung von Industrieanlagen jedoch äußerst behäbig und Verfahren dauern erheblich länger, als dies gesetzlich vorgesehen ist. Verlängerte Verfahren sind dabei auch nicht die Ausnahme, sondern vielmehr die Regel. So beläuft sich die Dauer von Genehmigungsverfahren in einigen Fällen auf mehrere Jahre, in der Folge wird auch die Transformation ausgebremst. Die Aufnahme des Schutzgutes „Klima“ im BImSchG wird Verfahren zudem eher weiter verlangsamen als beschleunigen.
Als BVK begrüßen wir allerdings, dass sich die Politik dem Thema der beschleunigten Verfahren annimmt und mit der Novelle des BImSchG auch erste Maßnahmen zur Beschleunigung vorgelegt hat. Insbesondere folgende Änderungen scheinen aus unserer Sicht zur Beschleunigung von Verfahren geeignet:
- Konkretisierungen zur Vollständigkeitserklärung.
- Zustimmungsfiktion der zu beteiligenden Behörden.
- Verstätigung der Fuel-Switch Regelungen.
- Vereinfachung des vorzeitigen Baubeginns.
Inwieweit die Maßnahmen taugen, um Genehmigungsverfahren nachhaltig zu beschleunigen, muss sich nun in der Praxis zeigen. Klar bleibt für uns allerdings auch: Die Dauer von Verfahren ist insbesondere auf stark verkrustete Strukturen zurückzuführen, die über Jahrzehnte gewachsen sind.
Die Novelle des BImSchG ist daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, es müssen aber noch weitere folgen. Umso wichtiger ist es daher aus Sicht des BVK, dass nun weitere Maßnahmen (z.B. aus dem Bund-Länderpakt) rasch auf den Weg gebracht werden. Was tatsächlich möglich ist, hat das LNG-Beschleunigungsgesetz gezeigt. Dieser Ansatz kann als Blaupause gesehen werden und sollte daher auch entsprechend auf andere Sektoren ausgeweitet werden.